Am nächsten Tag bin ich dann noch ein paar Testkilometer mit dem GTI durch die Gegend gedüst…
…und hab das zufällig relativ gute Wetter noch für ein paar nette Bilder genutzt…
Und als ich dann wieder nach Hause fahre, ist auf einmal Alarm im Mäusekino:
Stop! Öldruck! Motor ausschalten! Siehe Bedienungsanleitung.
Zum Glück war das fast schon vor der Haustür.
Also VCDS rausgeholt, Fehler ausgelesen…
Da das nun aber keine Kleinigkeit mehr zu sein schien, hab ich gleich im Anschluss dem Mechaniker
die Fehlerprotokolle per WhatsApp geschickt und am nächsten Tag den Händler darüber informiert…
Und hier war dann schon die erste Angelegenheit die es (auch für mich) zu klären galt.
Wer schaut sich das jetzt wie an und wo?
Welche Rechte habe ich, welche Rechte hat der Verkäufer?
Denn der war natürlich erstmal auf dem Standpunkt:
Bring vorbei, dann schauen wir uns das an…
Bei einem Auto mit so einem Fehler ist das natürlich aus eigenem Antrieb schon mal nicht möglich.
Zumal der Händler ja nicht um die Ecke war, sondern 100km entfernt (bzw. 140km wenn man wie ich Autobahn fährt).
Hier kommt nun zum ersten Mal §439 BGB zum Einsatz…