Ende der Frist, Rücktritt, Minderung, Rückanlieferung

Dann war erstmal Weihnachten. Das fiel dieses Jahr ja relativ arbeitnehmerunfreundlich…

Das Ende der 2-Wochen-Frist kam dann langsam immer näher und über den Mechaniker wusste ich, dass bisher nichts passiert war.
Völlig unklar war mir bis dahin (und auch heute noch), wer bei dem Händler überhaupt was zu sagen hat bzw. entsprechende Entscheidungen trifft.

Am letzten Tag, den 29.12., hab ich dann nochmal angerufen und hatte wieder nur jemanden am Apparat, der nichts entscheiden konnte/durfte/wollte.

Mittlerweile war ich dann doch ganz schön angepisst. Über einen Monat nun ohne Auto und hatte dementsprechend lange auch schon Verwandschaft und Bekannte mit einbinden müssen, um das zu überbrücken… _badmood

Also hab ich nur noch zur Kenntnis gegeben, dass wenn ich an dem Tag nicht von jemandem mit der nötigen Entscheidungsbefugnis Bescheid bekomme, was nun mit dem GTI gemacht wird oder auch nicht und der Mechaniker das dann entsprechend bestätigt, ich am Folgetag vom Kaufvertrag zurücktreten werde.

Und siehe da:
Es kam tatsächlich kurze Zeit später ein Anruf von jemandem, der zumindest erstmal vernünftig klang und auch anscheinend entscheiden durfte.
Der Mechaniker war auch zugegen.

Dieser hatte den Wagen aber immer noch nicht richtig untersucht, sondern nur vage Vermutungen was es sein könnte und mal aufgezählt was er pauschal ersetzen würde:

  • Neuer Motorblock mit Kurbeltrieb
  • Neuer Turbolader
  • Neues Zweimassenschwungrad
  • und noch ein paar „Kleinigkeiten“

Das war eine stolze Summe, die alleine die Teile kosten würden.
Keine Ahnung, ob das so alles erforderlich war, aber da der Händler den Mechaniker noch nichtmal hat untersuchen lassen, gab es jetzt auch nicht mehr viele Möglichkeiten.

Unter der Voraussetzung, dass der Golf so repariert wird, wie es der Mechaniker vorgeschlagen hat, hab ich zugestimmt die Frist nochmal entsprechend zu verlängern.
Die Teile wollten sie aber nicht den Mechaniker besorgen lassen, sondern sich selbst darum kümmern.
Whatever… :handvorhirn

So, auch die zweite Frist näherte sich dann dem Ende und am letzten Tag hab ich dann nochmal angerufen.
Wieder keiner am Apparat der Ahnung hatte… Teile waren auch noch nicht da.

Also hab ich nochmal den Mechaniker angerufen.
Und nachdem der mir im Vertrauen erzählte, was die da wohl für sch… besorgen wollten, hat es mir gereicht.

Ich hab noch am selben Abend den Rücktritt nach §437 Absatz 2 BGB erklärt und sämtliche weiteren Aufwendungen eingefordert.
Da nun die Frist zur Nacherfüllung auch schon abgelaufen war, habe ich für jeden Tag seit dem verstreichen dieser Nutzungsausfall nach §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I, 249 BGB geltend gemacht und mit einer Frist zur Zahlung versehen.

Dem Rücktritt wurde erstmal versucht entgegenzuwirken, dass dieser nicht akzeptiert würde.
Ich hab dann nur nochmal zu verstehen gegeben, dass das nach Ablauf der Frist völlig rechtens ist und dass sich mit Ablauf der Frist zur Zahlung des Kaufbetrages inkl. Nebenkosten mein Anwalt darum kümmern wird.

Zwischenzeitlich hatte ich dann auch schonmal informell Rücksprache mit meinem Anwalt gehalten, der mir auch nur zum Rücktritt oder evtl. einer Minderung geraten hat.
Möglich wäre ja theoretisch auch noch, dass ich den Wagen geholt hätte, reparieren lasse und dann vom Händler den Betrag dafür einfordere.
Da man da dann ja aber seinem Geld wieder hinterher rennt keine gute Alternative.

Dann kam tatsächlich ein Anruf (von jemandem der mal wieder selbst keine Entscheidungen treffen durfte) wo man eine Einigung erzielen wollte und mir zwei Optionen anbot:

  1. Komplette Rückabwicklung, ich bekomme mein Geld wieder und nehme den Sharan zurück (Aber keine Rede von den entstandenen Nebenkosten wie z.B. Zahnriemen, Steuer, Versicherung, Zulassung etc.).
  2. Man bietet mir einen Ausgleichsbetrag an und ich kümmere mich selbst um die Reparatur.

Da habe ich gleich gesagt, dass Punkt 1 schon von der Sache her inakzeptabel ist und Punkt 2 noch nichtmal ansatzweise einen solchen Schaden abdecken würde.
Ich gab dann zu verstehen, dass ich mir neben dem Rücktritt nur Punkt 2 mit einem signifikant anderen Betrag vorstellen könnte.

Musste wegen Rücksprache dann natürlich wieder verschoben werden.
Habe dann nix mehr gehört und am letzten Tag nochmal angerufen.

Da hatte ich wieder jemand anderen dran. :wall
Der wollte mir dann wieder weiß machen, was man alles darf und nicht darf…
Bla bla… Vor allem was für einen gelogenen Blödsinn teils. :patsch

Egal, ich hab ihm dann meine Vorstellung genannt, mit der ich mich noch vom Rücktritt abbringen lassen würde:

  • Anlieferung des GTIs
  • Zahlung eines signifikanten Betrages

Und der Betrag war noch höher gewählt, als den den mein Anwalt vorgeschlagen hatte, da ich eh nicht davon ausging, dass die darauf eingehen.
Aber sag niemals nie: Darauf war man im Endeffekt dann eingegangen… 8|

Drei Tage später wurde dann schonmal der GTI angeliefert…

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